Neuer Führerschein ist nur 15 Jahre gültig

Neuer Führerschein ist nur 15 Jahre gültig

Einen Nachweis über alle erlangten Fahrberechtigungen erhält man im Zweifel immer über eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

 

Wer die Fahrprüfung ab dem 1. April 1986 in einem Automatikwagen abgelegt hat, darf auch weiterhin keinen Schaltwagen fahren. Dies wird im neuen Führerschein durch die Schlüsselzahl (SZ) 78 vermerkt.

 

Wer hingegen zwischen dem 1. Januar 1983 und 31. März 1986 die Prüfung im Automatikwagen gemacht hat und noch eine entsprechende Eintragung in seinem grauen Führerschein vorfindet, kann beruhigt sein. "Diese Eintragung wird es im neuen Kartenführerschein nicht mehr geben", sagt Jürgen Kopp.

 

Grundsätzlich geben diese klein aufgedruckten Zahlen im neuen Führerschein über Einschränkungen oder Erweiterungen Auskunft. Eine Übersicht zu den Zahlen bieten Fahrschulen und Verkehrsklubs, der ADAC hat online eine zusammengestellt.

 

Der neue EU-Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss das ausgestellte Dokument erneuert werden. Auch das neue Dokument wird dann laut ADAC wieder ohne Prüfung und Gesundheitsuntersuchung ausgestellt. (ff/dpa)

Quelle:https://www.gmx.net/magazine/auto/