Niemand verliert durch Umtausch Fahrerlaubnis
Der Führerschein-Umtausch betrifft viele Autofahrer: Es gehe um rund 15 Millionen Papierführerscheine aus der Zeit bis 1998 und weitere 28 Millionen Plastikkarten, die zwischen Januar 1999 und 2013 ausgestellt wurden, schätzt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV).
Mit dem Umtausch werden zudem die alten Fahrklassen endgültig zu Grabe getragen. "Statt der alten Fahrerlaubnisklasse 3 hat der Führerscheininhaber zukünftig die Pkw-Klassen B, BE, C1, C1E, M, und L auf seiner Karte stehen", erläutert Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. "Hat er die Prüfung vor dem 1. April 1980 gemacht, kommen auch noch die Zweiradklassen A1 und AM dazu."
Niemand muss laut Kopp aber befürchten, durch den Umtausch seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies sei rechtlich gar nicht möglich. Allerdings werden Fahrberechtigungen, die per Antrag erteilt werden, nicht automatisch auf den neuen EU-Führerschein übertragen.
Besitzer eines alten 3er-Führerscheins zum Beispiel konnten über den Zusatz CE 79 Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 18,5 Tonnen fahren. "Diese Fahrberechtigung gibt es beim Umtausch nur auf gesonderten Antrag. Ab dem 50. Lebensjahr ist hierzu außerdem eine Gesundheitsuntersuchung notwendig", erklärt Kopp.
Quelle:https://www.gmx.net/magazine/auto/