Umtauschfristen für den Führerschein

Umtauschfristen für den Führerschein:    Das müssen Sie wissen

Über 43 Millionen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Nicht jede Fahrberechtigung wird dabei automatisch übertragen. Das müssen Sie beim Zwangsumtausch beachten und diese Fristen gelten - die große Übersicht.

Wer noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich in den nächsten Jahren von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht - für die einen früher, für die anderen später.

 

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt worden sind.

 

Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele "Lappen" schon früher eingetauscht werden.

 

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:

 

Geburtsjahr

Umtausch bis

vor 1953

19.1.2033

1953 - 1958

19.1 2022

1959 - 1964

19.1.2023

1965 - 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

 

 

Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich:

 

Ausstellungsjahr

Umtausch bis

1999 - 2001

19.1.2026

2002 - 2004

19.1.2027

2005 - 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012 - 18.1.2013

19.1.2033

 

 

Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig. Kostenpunkt: 25 Euro.

 

Wer sich an die Fristen nicht hält und mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss voraussichtlich ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.

Quelle:https://www.gmx.net/magazine/auto/