Umtauschfristen für den Führerschein: Das müssen Sie wissen
Über 43 Millionen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Nicht jede Fahrberechtigung wird dabei automatisch übertragen. Das müssen Sie beim Zwangsumtausch beachten und diese Fristen gelten - die große Übersicht.
Wer noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich in den nächsten Jahren von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht - für die einen früher, für die anderen später.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele "Lappen" schon früher eingetauscht werden.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:
Geburtsjahr |
Umtausch bis |
vor 1953 |
19.1.2033 |
1953 - 1958 |
19.1 2022 |
1959 - 1964 |
19.1.2023 |
1965 - 1970 |
19.1.2024 |
1971 oder später |
19.1.2025 |
Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich:
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis |
1999 - 2001 |
19.1.2026 |
2002 - 2004 |
19.1.2027 |
2005 - 2007 |
19.1.2028 |
2008 |
19.1.2029 |
2009 |
19.1.2030 |
2010 |
19.1.2031 |
2011 |
19.1.2032 |
2012 - 18.1.2013 |
19.1.2033 |
Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig. Kostenpunkt: 25 Euro.
Wer sich an die Fristen nicht hält und mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss voraussichtlich ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.
Quelle:https://www.gmx.net/magazine/auto/