Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist der Inhaber des Beratungsunternehmens Zeit zum Handeln:
Peter Moutoux
Mahlsteg 4
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Tel.: 0170 / 657 3 1 49
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Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs:
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Mindestüberholabstand für Kfz
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Personenbeförderung auf Fahrrädern
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:
NEU: Parken und Halten auf Geh- und Radwegen
Einrichtung von Fahrradzonen
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:
Quelle: BMVI
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Vereinfachung für Lastenfahrräder
Sinnbild Lastenfahrrad:
Quelle: BMVI
Verkehrszeichen Radschnellwege
Verkehrszeichen Radschnellweg:
Quelle: BMVI
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Quelle: BMVI