Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten!
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Grundsätzlich entscheiden Sie wann ein MPU Termin beantragt werden soll.
Die MPU kann man beliebig oft wiederholen. Sollte man durchgefallen sein empfiehlt sich aber eine intensive Vorbereitung mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens.
Die Antwort lautet NEIN!
Eine solches Versprechen ist unseriös und nicht praktikabel.
Eine erfolgreiche MPU hängt von Ihnen, Ihrer Mitarbeit und Ihrem festen Willen eine positive / zukunftsorientierte Veränderung zu erreichen ab.
Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs:
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Mindestüberholabstand für Kfz
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Personenbeförderung auf Fahrrädern
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:
NEU: Parken und Halten auf Geh- und Radwegen
Einrichtung von Fahrradzonen
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:
Quelle: BMVI
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Vereinfachung für Lastenfahrräder
Sinnbild Lastenfahrrad:
Quelle: BMVI
Verkehrszeichen Radschnellwege
Verkehrszeichen Radschnellweg:
Quelle: BMVI
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Quelle: BMVI