Sie führen mit ein unverbindliches - Gespräch in dem Sie mit Ihrem Beratungsunternehmen gemeinsam Ihre Situation analysieren und Ihren Fahrplan zu einer erfolgreichen MPU besprechen. Abhängig von der Entfernung und Ihren technischen Möglichkeiten entscheiden Sie wo die Vorbereitungsgespräche stattfinden
Herzlichen Glückwunsch!! Sie haben sich für eine Vorbereitung entschieden und somit den Grundstein zu einer erfolgreichen MPU gelegt!
Vereinbaren Sie einen ersten Termin für ein Vorbereitungsgespräch per Telefon oder Kontaktformular.
Die Anzahl der Vorbereitungsgespräche ist von Ihrer individuellen Situation
(Ursache des Entzuges etc.) und der Bereitschaft Ihrer Mitarbeit abhängig.
Gemeinsam mit Ihrem Beratungsunternehmen füllen Sie die notwendigen Unterlagen zu Beantragung eines MPU Termines aus.
Um Ihren Erfolg zu sichern sollten Sie mit Ihrem Beratungsuntenehmen eine Nachbetreuung vereinbaren.
Eine gute Nachbetreuung sichert den Erfolg und hilft neue Schwierigkeiten, oder das Zurückfallen in alte Verhaltensmuster zu verhindern.
Ergreifen Sie Ihre Chance und nutzen Sie die Möglichkeiten einer persönlichen, kompetenten langfristigen Nachbetreuung.
Sie verringert die Gefahr eines Rückfalls und bietet Ihnen einen vertrauten Ansprechpartner für Ihre Zukunft!
Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs:
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Mindestüberholabstand für Kfz
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Personenbeförderung auf Fahrrädern
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:
NEU: Parken und Halten auf Geh- und Radwegen
Einrichtung von Fahrradzonen
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:
Quelle: BMVI
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Vereinfachung für Lastenfahrräder
Sinnbild Lastenfahrrad:
Quelle: BMVI
Verkehrszeichen Radschnellwege
Verkehrszeichen Radschnellweg:
Quelle: BMVI
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Quelle: BMVI