Die Geschichte des Beratungsunternehmens
Das Beratungsunternehmen Zeit zum Handeln (ZzH) hat seinen Sitz in Fulda und wurde im Februar 2004 von Peter Moutoux als erstes mobiles Beratungsunternehmen gegründet. Peter Moutoux ist 1960 geboren, Diplom Sozialpädagoge, Trainer in der Erwachsenenbildung und hat eine Ausbildung als Lehrrettungsassistent. Durch die verschiedenen Ausbildungen ist Herr Moutoux in der Lage seine Klientinnen / Klienten intensiv auf eine erfolgreiche MPU vorzubereiten.
Das Beratungsunternehmen Zeit zum Handeln (ZzH) unterscheidet sich von anderen bekannten Stellen die Menschen auf die MPU vorbereiten. Herr Moutoux führt grundsätzlich Einzelgespräche, für die Klientin / den Klienten in vertrauensvoller Umgebung. Bisher fanden die Gespräche bei den Klientinnen / Klienten zu Hause oder an einem von ihr / ihm gewählten Ort statt. In den Gesprächen geht Herr Moutoux einfühlsam auf die individuellen Probleme / Ursachen seiner Klientinnen / Klienten ein, verliert aber niemals das Ziel aus den Augen =
Am Ende der Vorbereitung steht eine erfolgreiche MPU!
Das größte Hindernis für alle Menschen die ihren Führerschein verloren haben liegt in der verlorenen Mobilität. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem Beratungsunternehmen Zeit zum Handeln (ZzH) um ein mobiles Beratungsunternehmen. DAs bedeutet, das er zu den Klienteinnen / Klienten fährt. Besonders für Betroffene in ländlichen Breichen, wo der Anschluß an öffentliche Verkehrsmittel oft sehr schwierig ist, ist dies ein großer Vorteil. Dank dem mobilen Beratungsunternehem können auch sie sich ideal und mit kompetenter Betreuung auf ihre MPU vorbereiten.
Der Bedarf an professioneller Beratung steigt stetig an. Darum hat sich Herr Moutoux im Februar 2014 entschieden seine erfolgreiche Arbeit auch im Internet anzubieten. Die dafür notwendigen Voraussetzungen können Sie unter dem Button:“ Skype – wie funktioniert das? „ nachlesen.
Das Motto von Herrn Moutoux lautet: „Jeder hat eine Chance verdient, aber er muss etwas dafür tun!“
Darum raten wie Ihnen:
Lassen Sie sich helfen, denn auch für Sie ist es
Zeit zum Handeln!!
Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs:
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Mindestüberholabstand für Kfz
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Personenbeförderung auf Fahrrädern
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:
NEU: Parken und Halten auf Geh- und Radwegen
Einrichtung von Fahrradzonen
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:
Quelle: BMVI
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Vereinfachung für Lastenfahrräder
Sinnbild Lastenfahrrad:
Quelle: BMVI
Verkehrszeichen Radschnellwege
Verkehrszeichen Radschnellweg:
Quelle: BMVI
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Quelle: BMVI